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Die Meetings sind erlaubt
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein: Auskunft vom 30.03.2021
"Selbsthilfegruppen stellen stets Zusammenschlüsse von Menschen dar, die gesundheitliche Probleme, von denen alle Mitglieder betroffen sind, gemeinsam lösen oder erträglicher machen wollen – und Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit zählt zur Daseinsvorsorge. Damit zählen Veranstaltungen von Selbsthilfegruppen zur Daseinsvorsorge und sind gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 1 der Corona-Bekämpfungs-Verordnung unter Einhaltung des Abstandsgebotes und der entsprechenden Hygieneregeln zulässig".
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